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Günstiger Stromanbieter trotz Schufa

Mitunter wirkt die Schufa wie das Damoklesschwert, welches an recht dünnen Garn über dem eigenen Genick hin und her schwankt. Ein Eintrag in der Schufa, schon wird das Leben schwerer. Aber ist das wirklich so? Natürlich wollen Vertragspartner möglichst Kunden mit einem guten Score haben, doch ist Strom nicht auch ein Grundrecht? Dieser Beitrag schaut sich das Thema einmal genauer an und gibt Tipps, wie es mit dem günstigen Stromanbieter trotz Schufa klappt.

Der günstige Strombezug ist trotz Schufa möglich

Strom gehört tatsächlich mit zu den Grundrechten. Das zeigt sich schon darin, dass selbst der Grundsicherungsbetrag einen Anteil auf den Strom ausweist. Da Strom und Energie einen ganz anderen Stellenwert und eine wesentlich höhere Wichtigkeit als andere Güter haben, ist der Abschluss eines Stromvertrags auch bei bestehenden Schufa-Einträgen gut und einfach möglich. Es ist recht simpel: Der kühle Kühlschrank ist notwendig, ein teures Smartphone nicht unbedingt. Daher können auch diejenigen, die zuletzt keine Handyvertrag aufgrund ihrer Schufa-Eintragungen erhielten, mühelos einen Stromanbieter trotz Schufa finden. Und:

  • Kosteneinsparungen – die meisten Verbraucher, die nach einem neuen Stromanbieter suchen, machen dies, weil die aktuellen Kosten zu hoch sind. Sie können diese Kosten aber tragen, möchten es nur nicht mehr. Der Wechsel zu einem günstigen Stromanbieter spart somit nicht nur Kosten, sondern ist zahlungstechnisch quasi sichergestellt. Wer die teure Belieferung aufbringen kann, der kann sich einen günstigen Anbieter leisten.
  • Altverträge – sehr viele Menschen befinden sich in Deutschland weiterhin in den Grundversorgungstarifen der örtlichen Energieversorger. Diese Tarife waren einst das Nonplusultra, doch sind sie heute veraltet. Ihr heutiger Sinn ist, die Stromversorgung von Häusern sicherzustellen, auch wenn eine Wohnung aktuell leersteht. Über die Grundversorgung funktioniert beispielsweise das Licht in der Wohnung, die gerade zur Besichtigung angesehen wurde – obwohl es keinen Mieter gibt. Diese Verträge sind jedoch sehr teuer und sollten nur übergangsweise genutzt werden. Wer also schlichtweg in einen neuen Tarif wechselt, der erhält sofort einen günstigeren Stromtarif.

Jeder sollte sich trotz Schufa trauen, nach einem günstigeren Stromanbieter zu suchen. Der Stromvergleich kostet nichts und die Schufa kommt erst bei der Vertragsanfrage ins Spiel. So umkämpft, wie der Strommarkt ist, lehnen die meisten Anbieter ohnehin keine Kunden ab – weil es durch die Grundrechte auch schwierig ist.

Wie man einen günstigen Stromanbieter trotz Schufa findet

Der erste Weg zur Kosteneinsparung aus der Steckdose führt über einen Stromanbietervergleich. Wir stellen den Stromrechner kostenlos und natürlich unverbindlich zur Verfügung. Im Nu erledigt er die Arbeit, die manuell kaum noch zu erledigen wäre. Aber wie funktioniert das?

  • Angaben machen – der Vergleichsrechner benötigt gewisse Anhaltspunkte. Der jährliche Verbrauch ist mit der wichtigste Punkt. Dieser lässt sich schätzen, von der letzten Jahresrechnung abrechnen oder aber über die Personenanzahl im Haushalt bestimmen. Ändert sich nichts an den persönlichen Verhältnissen, ist der Mittelwert der letzten Stromjahresabrechnungen immer der beste Weg.
  • Wohnort – die Postleitzahl muss ebenfalls angegeben werden, da nicht alle Stromanbieter deutschlandweit agieren. Es bringt Verbrauchern nichts, wenn ihnen der Vergleichsrechner Anbieter vorschlägt, die überhaupt nicht für diesen räumlich infrage kommen.
  • Weitere Angaben – Präferenzen zur Stromart können ebenfalls hinterlegt werden. Dies ist aber auch in der späteren Ergebnisliste möglich. Dort lassen sich auch die Boni aus der Anzeige herausrechnen.

Der Vergleichsrechner greift auf alle online verfügbaren Stromtarife der einzelnen Stromanbieter zurück und gleicht sie mit den gemachten Angaben ab. Es erscheint eine Ergebnisliste, die die Tarife bestens gegenüberstellt, sodass der Favorit selbst herausgesucht werden kann. Diese Arbeit kann die Technik nicht abnehmen, denn Verbraucher müssen nun auf das eine oder andere Detail achten:

  • Boni – sie sind im Stromgewerbe ganz normal und werden meist auf die Abschläge ab dem ersten Vertragsmonat angerechnet. Nun ist es wichtig, die Kosten des Folgejahrs zu prüfen, denn hier zeigt sich der Strompreis ohne die Bonusanrechnung. Vom Bonuszahlungen, die erst bei einer automatischen Verlängerung veranschlagt werden, ist abzusehen.
  • Laufzeit und Kündigung – wie lange läuft der Vertrag und wie gut und schnell lässt er sich kündigen? Lange Kündigungsfristen führen in der Praxis immer wieder dazu, verschlafen zu werden.
  • Verwaltung – wird der Vertrag online verwaltet? Das ist grundsätzlich zu bevorzugen, denn nicht nur kann im Konto der Stromverbrauch des Jahres zwischendurch geprüft werden, auch die Kündigung kann mit einem Klick erfolgen.
  • Zahlung – auch ein günstiger Stromanbieter trotz Schufa sollte monatlich und nicht jährlich gezahlt werden. Die Vorauszahlung für ein Jahr kann immer heikel sein.

Stromanbieter prüfen die Schufa-Auskunft, doch beachten sie sie nur in seltenen Fällen. Wer eine ganz schlechte Schufa hat, der muss eventuell einen geringen Kautionsbetrag zahlen, doch ist dies sehr selten.

Die eigene Schufa aufbessern – geht das?

Natürlich. Grundsätzlich ist es ratsam, sich einmal jährlich eine Schufa-Auskunft zu bestellen. Diese ist für den Bürger kostenlos und gibt Aufschluss über die einzelnen Einträge. Es gibt feste Löschfristen und es könnte durchaus sein, dass mal ein Eintrag nicht binnen der Frist zum Jahresende gelöscht wurde. Auch Falscheinträge könnten möglich sein und somit die eigene Schufa fälschlicherweise belasten. Solche Einträge und noch nicht gelöschte Einträge werden nun freundlich bei der Schufa angemerkt. Oft wird die Schufa nun im nächsten Aktualisierungsdurchgang bereinigt.

Ansonsten gilt natürlich, dass die Einträge möglichst gar nicht erst entstehen sollten. Oft lässt sich eine Eintragung abwenden, wenn nur eigenständig Kontakt mit einem Gläubiger aufgenommen wird. Wer von sich aus eine Ratenzahlung anbietet und nicht wartet, bis das Schreiben vom Gericht oder Inkassobüro kommt, der hat gute Chancen. Mahnungen oder auch Mahnbescheide werden gar nicht direkt eingetragen, wenn sie nicht gemeldet werden. Einzig Vollstreckungsbescheide führen zu einem Eintrag in der Schufa. Inkassobüros melden die offene Summe hingegen sehr fix – oft schon nach der zweiten Mahnung.

Jetzt zum günstigen Stromanbieter wechseln

Die Zeit war nie besser, um sich nach einem günstigen Stromanbieter umzusehen. Das geht übrigens auch, wenn der eigene Vertrag noch läuft. Er kann auch vorzeitig gekündigt werden, während mit dem neuen Anbieter ein Vertrag geschlossen wird – dieser setzt dann ein, wenn der Stromzähler wieder frei ist. Auf diese Weise lassen sich wenigstens schon einmal die künftigen Kosten verringern.